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§1 NAME UND ZWECK DER ABTEILUNG



1. Die Abteilung führt den Namen «SVB - Schwimmsportabteilung Stutensee».
2. Zweck der Abteilung ist die Pflege des Schwimmpsorts in Form von Breiten- und
    Leistungssport, Durchführung von Schwimmkursen, 2.-Weg-Schwimmen usw.


§2 MITGLIEDSCHAFT



Die Mitgliedschaft können alle Personen, die am Schwimmsport interessiert sind, schriftlich beantragen. Der Aufnahmeantrag einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß von mindestens einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein. Über jede Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung nach Anhörung des Vorstandes des SVB. Die Aufnahme wird in der Regel nicht abgelehnt, es sein denn, daß sie mangels Platz nicht möglich ist. In diesem Fall wird die die Aufnahme beantragende Person auf eine Warteliste gesetzt.


§3 MITGLIEDSBEITRÄGE



Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden durch die Abteilungsversammlung festgesetzt. Die Zahlung hat jeweils für ein Geschäftsjahr bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres zu erfolgen. Die Lastschriftabbuchung erfolgt im März des laufenden Geschäftsjahres.
In den Mitgliedsbeiträgen ist der an den Gesamtverein zu zahlende Grundbeitrag nicht enthalten.


§4 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER



Sämtliche Mitglieder, die mit ihren Beitragsverpflichtungen nicht im Rückstand sind, haben das Recht, während der ihnen zugewiesenen Trainingsstunden zu schwimmen. Hierbei ist die jeweilige Hallenbadordnung einzuhalten.


§5 ORGANE DER ABTEILUNG



Organe der Abteilung sind die Abteilungsleitung und die Abteilungsversammlung.



§6 DIE ABTEILUNGSLEITUNG



Die Abteilungsleitung wird von der Abteilungs-versammlung auf ein Jahr gewählt. Sie setzt sich zusammen aus: dem 1. Abteilungsleiter, dem 2. Abteilungsleiter, dem Kassierer, sowie mindestens 5 Beisitzern.

Die Abteilungsleitung ist zuständig und verantwortlich für:

a) Führung der laufenden Geschäfte,
b) organisatorische, sportliche und finanzielle Leitung,
c) Durchführung des Aufnahmeverfahrens,
d) Ausführung der von der Abteilungsversammlung gefaßten Beschlüsse und für alle sonstigen Maßnahmen, soweit diese nicht durch die Abteilungsordnung der Abteilungsversammlung vorbehalten sind.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der Abteilungsleitung wird in der ersten Sitzung des jeweiligen Geschäftsjahres nach der ordentlichen Abteilungsversammlung festgesetzt.

Die Abteilungsleitung ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf ihrer Mitglieder anwesend sind, darunter einer der beiden Abteilungsleiter. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

Abteilungsleitersitzungen werden vom Abteilungsleiter einberufen. Sitzungen müssen spätestens einberufen werden, wenn dies von mindestens vier Abteilungsleitungsmitgliedern beantragt wird.


§7 DIE ABTEILUNGSVERSAMMLUNG



Die ordentliche Abteilungsversamlung findet jährlich innerhalb der ersten zwei Monate des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres statt. Sie ist mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Stutensee.

Eine außerordentliche Abteilungsversammlung muß auf Antrag von mindestens einem Drittel der Abteilungsmitglieder oder durch Beschluß der Abteilungsleitung unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.


§8 STIMMRECHT



Jedes Abteilungsmitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr hat das aktive und passive Wahlrecht, wobei die SVB-Mitgliedschaft vorausgesetzt wird. Bei Abteilungsmitgliedern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist jeweils ein gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt, auch wenn dieser kein SVB-Mitglied ist.


§9 TEILNAHME VON NICHT-SVB-MITGLIEDERN AN ABTEILUNGSAKTIVITÄTEN



Sofern es das Platzangebot gestattet, ist es Personen, die nicht dem SVB angehören, erlaubt, an den satzungsmäßigen Abteilungsaktivitäten teilzunehmen. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche "Kurse" und "2.-Weg-Schwimmen".

Im Bereich des "2.-Weg-Schwimmens" sind Abteilungsbeiträge zu entrichten, die von der Abteilungsversammlung festgesetzt werden. Die Gebühren für Kurse werden von der Abteilungsleitung festgesetzt.


§10 STARTGEMEINSCHAFTEN



Die Schwimmabteilung ist berechtigt, Startgemeinschaften mit anderen Vereinen einzugehen.


§11 VERPFLICHTUNGEN DES VEREINS DURCH DIE ABTEILUNG



Die Schwimmabteilung kann den Verein rechtlich und finanziell nicht verpflichten.

Stutensee-Blankenloch, im Frühjahr 2010

Erste Vorsitzende des SVB
gez. Ursula Jell gez.

Abteilungsleiter
Juri Buchholz


ABTEILLUNGSBEITRÄGE (lt. Beschluss vom 16.04.2010)



Aufnahmegebühr (zahlbar bei Eintritt) € 25,00

1.

für aktive SVB-Mitglieder:

 

Einzelmitglied EUR 65,00

 

+ 2. Mitglied einer Familie EUR 62,00

 

+ 3. Mitglied einer Familie EUR 15,00

 

+ jedes weitere Familienmitglied frei.

 

Familienbeitrag EUR 142,00

 

Ehrenmitglieder frei

2.

für Abteilungsmitglieder, die nicht dem SVB angehören:

 

Einzelmitglied EUR 58,00

3.

für Mitglieder auf Zeit (z.B. Kurs-
teilnehmer) Gebühr pro Kurs EUR 90,00






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